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Beitragsordnung

Beitragsordnung 2010 / 2011

Beschluss der Mitgliederversammlung des BBC Bayreuth e.V. am 01. Juli 2010


Die Mitgliederversammlung beschließt gem. §4 der Satzung die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge für das Geschäftsjahr 2011/2012 und bis auf Weiteres wie folgt:

Ordentliche Mitglieder:

Beitragshöhe je begonnenen Kalendermonat:
Erwachsene: 12,- EUR    
Ermäßigte: 6,- EUR 
Kinder: 4,- EUR    
Familien: 18,- EUR

Als ermäßigte Mitglieder werden geführt: Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahre, Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige und Rentner. Mitglieder der Kategorie ‚Ermäßigte‘, die älter sind als 18 Jahre müssen zur Erhaltung des Ermäßigtenstatus alljährlich bis zum 31. Mai einen Nachweis über ihre Ausbildung (Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung o. Ä.) in der Geschäftsstelle vorlegen.
Als Kinder gelten Personen bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Als Familien gelten zwei erwachsene Personen und deren Kinder.

Ein Wechsel der Beitragsstufe ist jeweils nur zum Beginn eines Kalenderhalbjahres für die Zukunft möglich.

Fälligkeit:
Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zu Beginn eines Geschäftshalbjahres für dieses Geschäftshalbjahr in einer Summe fällig. Ein Anspruch auf Rückzahlung bereits entrichteter Mitgliedsbeiträge bei einer Beendigung der Mitgliedschaft während des Kalenderhalbjahres besteht nicht.

Fördermitglieder:

Beitragshöhe:
Fördermitglieder bestimmen die Höhe Ihres Mitgliedsbeitrages selbst.
Der Mindestbeitrag beträgt 24,- EUR/Jahr.

Fälligkeit
Der Beitrag wird jeweils zu Beginn eines Geschäftsjahres in eine Summe fällig. Eine anteilige Reduzierung des Beitrags bei unterjährigem Beitritt erfolgt nicht.

Ein Anspruch auf Rückzahlung bereits entrichteter Mitgliedsbeiträge bei unterjähriger Mitgliedschaftsbeendigung besteht nicht.

Aktivenpauschale:
Aktiv am Spielbetrieb des BBC teilnehmende Mitglieder entrichten als Ausgleich für die Kosten des Spielbetriebs vor der Teilnahme eine Aktivenpauschale. Diese beträgt regulär 50,- EUR/Saison, für Spieler unterhalb der U12-Mannschaften beträgt diese 25,- EUR/Saison. U10-Spieler und jünger sind befreit. Die Summe der Aktivenpauschalen beträgt je Familie maximal 100,- EUR.

Verringerungsermächtigung:
Der Vorstand wird ermächtigt in begründeten Einzelfällen von der Erhebung des Mitgliedsbeitrages und/oder der Aktivenpauschale ganz oder zum Teil abzusehen. Auf Verlangen wird er für jeden Einzelfall der Mitgliederversamm-lung Bericht erstatten.


Download der Beitragsordnung als PDF



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